...damit es leiser wird

Gleispflege

Für ein normales Gleis wird der Schienenzustand nicht bestimmt, da die Bahn zu einer Fahrt des Schallmesszuges auf einem normalen Gleis nicht verpflichtet ist. Ein Anlieger an einem normalen Gleis weiß also nicht, ob - und gegebenenfalls wann - der Grundwert an seinem Grundstück unterhalb der Grenze von 51 dB(A) liegt oder lag. Es kann daher sein, dass dieser Grundwert von 51 dB(A) z.B. um 20 dB(A) überschritten ist - und damit auch jeder Vorbeifahrpegel etwa um 20 dB(A) höher ist als der bei der Berechnung der Lärmbelastung angenommene Vorbeifahrpegel.

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Zwischen der Lärmentwicklung durch Güterzüge und dem Schienenzustand der Gleise besteht ein enger, jedoch schwer beschreibbarer Zusammenhang

In Planfeststellungsverfahren wird der Lärm berechnet. Eine Auswertung von Messprotokollen zeigt, dass  es Streckenabschnitte gibt, bei denen Überschreitungen von mehr als 10 dB(A) auftreten.

Es wird gezeigt, dass die zur Zeit gültige Beschreibung der Schallemission von Güterzügen nicht geeignet ist, um daraus ableiten zu können, ob ein Schlafender geweckt wird.

Alle Gleise verriffeln infolge ihrer Nutzung. Diese Arbeit beschreibt die stufenweise Berechnung des mittleren Schienenzustandes aus den einzelne Messdaten des Schallmesswagens

Bisher wurde  weder ein allgemeingültiges Mittelungsverfahren für die verschiedenen Radrauigkeiten der einzelnen Räder eines Schienenfahrzeugs noch für die verschiedenen Rauigkeiten der beiden Schienen eines Gleises gefunden.

 

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