Diskussionsvorschlag: Nachtgrenzwerte

1. Jetziger Stand der gesetzlichen Regelung für die Berechnung der Grenzwerte für nächtlichen Schienenverkehrslärm

Zunächst wird für die „mittlere“ Nacht eines Jahres der Immissionspegel im Schlafzimmer bei geschlossenem Fenster bestimmt. Dazu sollten während jeder Nacht einer Woche von sämtlichen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr vorbeifahrenden Zügen jeweils sowohl die Vorbeifahrzeit als auch der mittlere Vorbeifahrpegel gemessen werden. Aus diesen Daten kann dann der Jahres-Nacht-Immissionspegel berechnet werden. Wenn dieser Jahres-Nacht-Mittelungspegel einen je nach Wohngebiet bestimmten Grenzwert überschreitet, dann sollte dieses Schlafzimmer besser schallisoliert werden.

2. Kritik

Nicht der Jahres-Nacht-Immissionspegel verursacht Aufweckreaktionen während der Nacht, sondern einzelne vorbeifahrende Güterzüge. Bei der Messung wird nämlich festgestellt, dass nur selten zwei Güterzüge gleich laut sind oder in gleicher Vorbeifahrzeit vorbeifahren: es gibt lautere Züge, leisere Züge, Züge mit langer und Züge mit kurzer Vorbeifahrzeit. Und einige stören einen schlafenden Menschen mehr und andere weniger.

3. Diskussions-Grundlage

Der jetzige Stand berücksichtigt die unterschiedliche Wirkung von Güterzügen nicht. Gibt es eine Verbesserung?Es wird zur Zeit diskutiert, die Anzahl Aufweckreaktionen während der 7 Tage einer Woche als Kriterium zu wählen – und verwenden dazu ein Berechnungsverfahren, das für drei verschiedene Schlafgewohnheiten („leichter“, „mittlerer“ und „tiefer“ Schlaf) diese Anzahlen bestimmt.
siehe dazu Schienenverkehrslärm ab 2011, Ereignisbericht

Nach Seite 5 des Ereignisberichtes
gilt dabei für „mittlere“ Schlafgewohnheit:

  • Im Jahr 2011: Zwischen 22 und 06 Uhr gab es im Mittel 7 Aufweckreaktionen pro Nacht
  • Im Jahr 2012: Zwischen 22 und 06 Uhr gab es im Mittel 10 Aufweckreaktionen pro Nacht
4. Diskussions-Vorschlag

Die aus den Vorbeifahrpegeln berechneten Aufweckreaktionen pro Nacht für ein Schlafzimmer in einer Wohnung, die sich in 25 m von der Gleismitte im 1. Stock befindet, sind berechnet (und nicht wirklich beobachtet).

Es wird vorgeschlagen, anstelle eines Grenzwertes für den Jahres-Nacht-Immissionspegel die für eine bestimmte Schlafgewohnheit berechnete Anzahl von Aufweckreaktionen als Grenzwert einzuführen.

Zu diesem Thema wünschen wir uns eine Diskussion

 

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