Die Einführung eines Schienenbonus in Höhe von 5dB(A) war politisch gewollt, um Lärmschutz an Schienenwegen zu sparen. Mathematisch betrachtet gibt es keinen Schienenbonus. Grundlage zur Festlegung des Schienenbonus in Deutschland war die „IF-Studie“ 1983 [Planungsbüro Obrmeyer 1983]. Zu den Befürwortern des Schienenbonus gehört Dipl. Ing U. Möhler, der bereits an der "IF-Studie" mitwirkte, deren Ziel die Rechtfertigung eines Schienenbonus war.
Anlieger an Schienenwegen haben sich seit Einführung des Schienenbonus 1990 gegen die Anwendung des Schienenbonus eingesetzt. Ein Teilerfolg ist - nach 25 Jahren - erreicht. Bei neuen Planfeststellungsverfahren kommt der Schienenbonus ab 2015 nicht mehr zum Einsatz.
Chronik 1994 - 2016
Die lange Auseinandersetzung der BVS mit dem Gutachter Dipl. Ing. U. Möhler
Erste Untersuchung, die die Methoden zweier Feldstudien zur Lästigkeit von Schienen - und Straßenverkehrslärm in Abhängigkeit vom Mittelungspegel zur Ermittlung eines "Schienenbonus" analysiert 1994
Mathematische Verfahren zur Bewertung/Vergleich von Befragungen zur Verkehrslärm-Lästigkeit
Ein Vergleich zeigt, dass Schienenlärm zur lärmsensiblen Tageszeit (18 -22 Uhr) lästiger ist als Straßenlärm