Hier wird eine allgemeine mathematische Beschreibung einer „Lästigkeitskurve“ angegeben und auf die Ergebnisse des Forschungsverbundes „Leiser Verkehr“ aus dem Jahr 2004 angewandt (siehe dazu: Lärmbelästigung durch Straßen- und Schienenverkehr in Abhängigkeit von der Tageszeit) Es ergibt sich, dass zu einer „lärmsensiblen“ Tageszeit (zwischen 18 und 22 Uhr) Straßenverkehrslärm nur so lästig ist wie um 16 dB erniedrigter Schienenverkehrslärm und daher für diese Zeit ein „Schienenmalus“ von 16 dB sinnvoll wäre.

 

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